Reglement Ski-
Um jegliche Probleme zu vermeiden, bitten wir Euch an die folgende Regelungen für die Ski-
1. Einschreibungen für die Schule können nur bis zum Abschlussdatum welches vom Vorstand festgesetzt wird, akzeptiert werden.
2. Der Vorstand ist verpflichtet, die Anzahl der max. Schüler/innen zu definieren, die an den Schulen zugelassen sind, gemäss der verfügbaren Instruktoren.
3. Der Vorstand übernimmt den Auftrag, Personen zu suchen und auszubilden welche in der Lage sind, den Job als nicht patentierte Ski-
4. Preise, Daten und Zeiten müssen in das CESIU-
5. Die Teilnahme an den Lektionen ist obligatorisch.
6. Wer Unentschuldigt nicht Erscheinen sollte, wird unmittelbar von der Schule ausgewiesen. Entschuldigungen der Abwesenheit müssen bis spätestens in der Folgewoche einem Mitglied des Vorstandes gemeldet werden.
7. Wer mehr als Zweimal (entschuldigt) fehlen sollte, wird von der Schule unmittelbar abgewiesen. Mit Vorbehalt nimmt sich der Vorstand das Recht, die Begründung abzuschätzen, sofern die Notwendigkeit besteht ein Anteil des Beitrages zurückzuerstatten.
8. Ausserdem besteht für Anfänger und Schüler des zweiten Kurses eine absolute Verpflichtung an den ersten zwei Schultage teilzunehmen.Wer sich dieser Regelung nicht halten sollte , wird von der Schule ausgeschlossen.Einen Anteil am Beitrag kann nur telweise rückerstattet werden.
9. Die Instruktoren sind nicht gezwungen auf unpünktliche Schüler zu warten. Wer spät zur Schule erscheint, ist gebeten, sich an einem der verantwortlichen der Schulen zu wenden. In jedenfall gilt eine Verspätung als entschuldigte Absenz.
10. Wer sich an der Ski oder Snowboardschule anmeldet akzeptiert jede Bedingung der enthaltenen Vorschriften.