1. Am 2.12.1973 ist in Uster der Italienische Ski und Exkursions-
1 a). Der Skiklub CESIU ist ein Verein nach Schweizerischem Recht und untersteht den Bestimmungen von Art. 60 ff. ZGB.
1 b). Der Skiklub CESIU ist Mitglied des SSV (Schweizerischem Skiverband) und dem Regionalverband Zürich (ZSV).
2. CESIU ist ein Club,der sich zur Aufgabe macht,den Bergsport zu verbreiten und zu praktizieren, indem er sich in Exkursionen,wettkämpferischen Tätigkeiten und auch sonst mit jeder Art von Bergsport betätigt.
3. Der Club ist unabhängig, apolitisch und akonfessionel.
4. Jedermann kann dem Club,unabhängig seiner Nationalitàt und Sprache nach vorherigem Gesuch beim Vorstand des CESIU beitreten.
5. Der Vorstand des CESIU wird gebildet durch einen Präsidenten,einen Sekretär einem Kassier und eine gewisse Anzahl von Kommissionsmitgliedern,welche nach Notwendigkeit geändert werden kann.Der Vorstand bleibt für die Dauer eines Jahres im Amte.Besagter Vorstand wird,immer durch die ordentlichen oder eine ausserordentliche Hauptversammlung,in geheimer Wahl gewählt.
6. Die Wahl des Präsidenten erfolgt durch di Vorstandssitzung in geheimer Abstimmung auf Grund einer Stimmenmehrheit von 70%.Wenn der Vorstand bei der wahl des Präsidenten zu keiner Einigung kommt,muss eine Einladung an alle Mitglieder des Clubs ergehen und nochmals eine geheime Abstimmung erfolgen. Der Präsident wird mit 50% plus 1 Stimme der Anwesenden an der Versammlung gewählt.
7. Alle,die Organisation des Clubs betreffenden,Ämter werden unter den Vorstandsmitgliedern selbst Verteilt, welche sich in der Wintersaison einmal pro Woche in der Sommersaison hingegen mindestens alle 14 Tage einmal versammeln.
8. Ein Vorstandsmitglied,das sich,aus welchem Grund auch immer,nicht an seine Verpflichtung hält, wird durch ein anderes Clubmitglied ersetzt,das die meisten Stimmen der Nichtgewählten erhalten hatte.
9. Für den Fall dass dringende Entscheidungen zu treffen sind,haben nur der Verantwortliche zusammen mit drei anderen Vorstandsmitgliedern die Ermächtigung zu entscheinden,womit der Gesamtvorstand deren Entscheidung akzeptieren muss.
10. Alle Mitglieder der Clubs sind direkte Mitarveiter des Vorstandes,indem sie an den Versammlungen teilnehmen,die ihnen mit persönlicher Einladung zur Kenntnis gebracht worden sind un anlässlich deren sie neue Vorschläge einbringen,die in der Kommssion geprüft und wenn angenommen, veröffentlicht werden.
11. In allen Abstimmungen gibt der Präsident seine Stimme nur bei Stimmengleichheit ab.
12. Einmal im Jahr werden Mitgliederausweise ausgegeben,die mit dem Stempel des laufenden Jahres erneuert oder duch einen neuen ersetzt werden müssen,je nachdem es der Vorstand als nötig erachten.Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird jährlich durch den Vorstand je nach Bedarf festgesetzt.
13. Der CESIU besteht aus Aktiv-
14. Wenn am Ende eines Vereinsjahres ein Eingeschriebener den Ausweis nicht erneuert,verliert er die Rechte als Mitglied.Jedes Mitglied kann in jedem beliebigen Moment aus dem Club austreten, indem er seine Demmission schriftlich einreicht.Für den Ausschluss eines Club-
15. Hinsichtlich der Bestätigung des Clubs wird allen Mitgliedern emfpohlen,den guten Anstand zu wahren andere Personen,sowie fremdes Eigentum zu achten. Der Club übernimmt keine Verantwortung für Schäden,die von den Mitgliedern Drittpersonen zugeführt worden sind.
15 a). Sobald ein Schaden den Betrag des Kassaguthabens übersteigt sind alle Vorstandsmiglieder von jeglichen Kosten befreit.
16. Wenn die Absicht bestehen sollte, Änderungen an den Artikeln dieses Statutes vorzunehmen, ist eine Versammlung der Clubmitglieder einzuberufen,an der die zu ändernden Punkte unterbreiten werden,wobei sie nur mit einem Mehr von 70% den anwesenden angenommen werden können.
17. Im Falle einer, mit der Genehmigung der Mitglieder zu erfolgenden, Auflösung des Club, gehen alle Werte, sowohl in Geld als auch in materieller Natur,an den “Comitato Cittadino” von Uster oder an eine wohltätige Institution.